Ein Meilenstein für Plattform-Arbeiter!

Photo: KI - generiert mit Midjourney

EU verabschiedet bahnbrechende Richtlinie für Beschäftigungsrechte in der Plattformwirtschaft.

Autor: Blaz Gyoha
This is some text inside of a div block.

In einer wegweisenden Entscheidung, die einen Wendepunkt für die Zukunft der Plattformarbeit markiert, hat die Europäische Union kürzlich die Plattformarbeit-Richtlinie verabschiedet, die die Landschaft für Millionen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, grundlegend verändert. Diese Richtlinie gewährleistet nicht nur Mindestlöhne, Krankengeld und andere Arbeitnehmerschutzrechte für Plattformarbeiter:innen, sondern führt auch bedeutende Fortschritte im Bereich des algorithmischen Managements ein.

Eines der Schlüsselelemente der Richtlinie ist die Einführung einer Vermutung der Beschäftigung für Plattformarbeiter:innen. Diese Vermutung ist weniger streng als das, was das EU-Parlament ursprünglich wollte, aber wesentlich substanzieller als die ursprünglichen Vorschläge der Mitgliedstaaten und der Kommission. Entscheidend ist, dass diese nationale Vermutung auf „Fakten“ statt auf rechtlichen Kriterien basiert, was eine erhebliche prozessuale Unterstützung für Plattformbeschäftigte bietet, die eine Neueinstufung suchen. Gerichte müssen nun die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten konkret überprüfen, wenn sie über ihren Beschäftigungsstatus entscheiden, um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf tatsächlichen Arbeitsbedingungen und nicht nur auf vertraglichen Bedingungen basieren.

Der Ansatz der Richtlinie zum algorithmischen Management markiert einen bedeutenden Durchbruch. Automatisierte Systeme, die in der Plattformökonomie zunehmend verbreitet sind, unterliegen nun einer engen Überwachung, einschließlich der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern, um Diskriminierung und berufliche Gefahren zu verhindern. Diese Überwachung erstreckt sich darauf, sicherzustellen, dass algorithmische Entscheidungen, die sich auf Arbeitnehmer:innen auswirken, angefochten werden können, insbesondere wenn solche Entscheidungen von automatisierten Systemen getroffen werden.

In einem beispiellosen Schritt erhalten Arbeitnehmervertreter, einschließlich Gewerkschaften, relevante Informationen über algorithmische Management-Systeme. Sie haben auch Beratungsrechte darüber, wie diese Systeme eingesetzt werden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei ihrem Betrieb zu gewährleisten. Die Richtlinie verbietet speziell Plattformen, automatisierte Systeme zur Verarbeitung sensibler Daten über Plattformarbeiter:innen zu verwenden, einschließlich Daten über ihre emotionalen und mentalen Zustände, ihre Rechte auf Kollektivverhandlungen und Streiks sowie Gespräche mit Arbeitnehmervertretern.

Obwohl manche argumentieren mögen, dass die Richtlinie weiter hätte gehen können, insbesondere bei der Stärkung der Beschäftigungsvermutung und der Erweiterung der Kollektivverhandlungsrechte im Kontext des algorithmischen Managements, stellt sie dennoch einen bedeutenden Schritt nach vorn dar. Die Schutzmaßnahmen unter der Richtlinie sind erheblich und läuten eine neue Ära der Rechte und Schutzmaßnahmen für Plattformbeschäftigte ein, insbesondere in einem Zeitalter, das zunehmend von digitalen und automatisierten Systemen geprägt ist.

Während die Richtlinie auf die Ratifizierung durch das Europäische Parlament wartet, unterstreicht sie das Engagement der EU, ihre Arbeitsgesetze an die sich entwickelnde Natur der Arbeit und Technologie anzupassen. Diese Richtlinie ist mehr als ein regulatorischer Rahmen; sie ist eine Anerkennung der Notwendigkeit, dass unsere Gesetze sich parallel zu den technologischen Entwicklungen entwickeln, die unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaften prägen.