Einigung über die Richtlinie zur Plattformarbeit

Photo: Unsplash - Joshua Lawrence

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine wichtige politische Einigung über die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit erreicht.

Autor: Blaz Gyoha
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Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben gestern eine wichtige politische Einigung über die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Plattformarbeit erzielt. Die Richtlinie, die von der Kommission im Dezember 2021 vorgeschlagen wurde, stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung und zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer auf dem digitalen Arbeitsmarkt dar.

Im Mittelpunkt der Richtlinie steht der Ansatz, zwei kritische Aspekte der Plattformarbeit anzugehen: die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus und die Förderung von Transparenz und Fairness im algorithmischen Management. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitsbeziehung korrekt eingestuft werden, entweder als Arbeitnehmer oder als Selbstständige.

Ludovic Voet, Bundessekretär des EGB, begrüßte vorsichtig die jüngste Vereinbarung zur Verbesserung der Bedingungen für Plattformbeschäftigte und betonte, dass der endgültige Text sorgfältig geprüft werden müsse. Er hob hervor, dass die Vereinbarung darauf abziele, wichtige Probleme der Plattformbeschäftigten anzugehen, wie die erzwungene Scheinselbständigkeit und das Fehlen grundlegender Beschäftigungsleistungen. Voet unterstrich das Potenzial der Vereinbarung, der Ausbeutung von Arbeitnehmerrechten ein Ende zu setzen, und betonte die entscheidende Rolle der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung dieser neuen Maßnahmen. Er hob die Bedeutung der Umkehrung der Beweislast bei der Feststellung von Arbeitsverhältnissen hervor, die es den Arbeitnehmern erspart, vor Gericht um ihre Grundrechte zu kämpfen. Voet begrüßte auch den Schritt hin zu mehr Transparenz im algorithmischen Management, der gewerkschaftsfeindliche Taktiken von Plattformen verhindern könne. Er schloss mit der Hoffnung, dass der Rat das Mandat schnell bestätigen werde, damit die Arbeitnehmer bald von diesen Änderungen profitieren könnten.


Die wichtigsten Aspekte der Richtlinie sind

  • Beschäftigungsstatus: vereinfacht das Verfahren, mit den Personen, die über digitale Plattformen arbeiten, korrekt eingestuft und als Arbeitnehmer:innen anerkannt werden. Diese rechtliche Vermutung des Beschäftigungsstatus wird durch spezifische Indikatoren bestimmt (2 von 5), wobei die Plattformen oder die betroffenen Personen die Möglichkeit haben, diese Vermutung anzufechten.
  • Algorithmisches Management: Die Richtlinie führt neue Regeln für den Einsatz automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung ein, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern. Neben der menschliche Aufsicht über die automatisierten Systeme, haben Arbeitnehmer:innen auch das Recht, über die von diesen Systemen getroffenen Entscheidungen informiert zu werden und diese anzufechten, einschließlich des Rechts, automatisierte Entscheidungen anzufechten.
  • Datenschutz und Datenübertragbarkeit: Die Erhebung personenbezogener Daten durch digitale Plattformen wird eingeschränkt, insbesondere in Bezug auf emotionale oder psychologische Zustände und prädiktive KI-Tools im Zusammenhang mit Gewerkschaftsaktivitäten. Die Richtlinie garantiert auch die Datenübertragbarkeit, von einer Platform auf die andere, für Plattformbeschäftigte.
  • Durchsetzung und Transparenz: Die Plattformen müssen die Arbeit in dem Land, in dem sie stattfindet, anmelden und den nationalen Behörden detaillierte Informationen über ihre Tätigkeiten und Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stellen. Dies verbessert die Durchsetzung von Plattformarbeit, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen.
  • Information und Konsultation: Die Richtlinie verpflichtet die Plattformen, die Arbeitnehmervertreter über Entscheidungen zum algorithmischen Management zu informieren und zu konsultieren und Kommunikationskanäle für die Arbeitnehmende und ihre Vertreter einzurichten.
  • Vermittler: Sie stellt den gleichen Schutz für diejenigen sicher, die über Plattformen arbeiten, auch wenn ein Vermittlungsunternehmen eingeschaltet wird, und schreibt einen wirksamen Zugang zu Rechtsmitteln und gegebenenfalls Systeme der gemeinsamen Haftung vor.

Die ersten Details der politischen Einigung über die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sehen positive aus geben aber auch Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Während diese Richtlinie einen wichtigen Schritt in Richtung einer EU-weiten Harmonisierung der Arbeitsrechte in der Plattformökonomie darstellt, werden die tatsächlichen Auswirkungen vom endgültigen Text und seinen praktischen Auswirkungen abhängen. Sobald die Richtlinie formalisiert ist, wird es von entscheidender Bedeutung sein, zu beobachten, wie effektiv sie umgesetzt wird und ob digitale Arbeitsplattformen sich an den Geist des Gesetzes halten oder nach Schlupflöchern suchen. Ebenso wichtig wird sein, wie die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie annehmen und durchsetzen. Die Art und Weise, wie sie die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, wird entscheidend dafür sein, inwieweit diese Richtlinie den digitalen Arbeitsmarkt in eine fairere und gerechtere Landschaft verwandeln wird. Die kommenden Jahre werden zweifellos eine Zeit der aufmerksamen Beobachtung und kritischen Bewertung sein, während diese neuen Regeln in der dynamischen Welt der digitalen Arbeit Gestalt annehmen.